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| Autor: | euph | ||
| Datum: | 15.02.23 15:35 | ||
| Antwort auf: | Re:Drinende Frage: Schönheitsreparatur Mietwohnung von REVOLVERMANN | ||
>wenn dem so ist, in Ordnung oder eher Schade! Aber aktuell ist es so, dass man bei Auszug nicht streichen muss (eventuell wenn total zerstört, Zigarren Rauch usw.). Und wie gesagt, auch Bilder Rahmen, Bohrlöcher etc. Muss man nicht zu usw. machen. Da gibt es Urteile zu pro der Mieter. Sehr schade, das wir das müssen - ich hätte gerne darauf verzichtet, schon ohne den Stress mit dem Deckenputz. Aber es ist dann doch nicht in allen Fällen so, dass man bei Auszug keine Schönheitsreparaturen machen muss - auch wenn das in vielen Fällen so ist. Im Zweifel vertraue ich hier doch eher dem Anwalt des Mieterbundes, als deiner Google-Rechereche und der Aussage eines Malers. |
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