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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 15.02.23 13:01 | ||
| Antwort auf: | Re:Drinende Frage: Schönheitsreparatur Mietwohnung von REVOLVERMANN | ||
>Ich habe auch in meinem Mietvertrag stehen, dass ich bei Auszug die Wohnung neu streichen muss! > >Ein Bekannter (Mahlermeister a.d.) war letztens bei mir in der Wohnung etwas zu machen. Dieser meinte aber zu mir, dass das mit diesem streichen bei Auszug und auch selbst Bohrlöcher wie TV an der Wand etc. nicht mehr gemacht werden muss, schon seit Jahren nicht mehr. > >Auch Farben nicht. Wenn man seine Wand Rot oder Grün etc. gestrichen hat, who cares, egal angeblich. Google sagt aber auch ähnliches! > Diese Aussagen sind so pauschal nicht richtig. Ob und was gemacht werden muss kommt immer auf die Formulierung im Mietvertrag an. Generell kann der Vermieter eine Rückgabe in hellen, neutralen Farben, die Durchführung von Schöhnheitsreparaturen/Streichen bei Notwendigkeit sowie das Schließen von Bohrlöchern u.ä. verlangen sofern dies im Mietvertrag korrekt vereinbart wurde. >Sicherlich muss die Wohnung einigermaßen in Ordnung sein. >Nur meine Erfahrung. |
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