Thema:
Re:Drinende Frage: Schönheitsreparatur Mietwohnung flat
Autor: euph
Datum:15.02.23 13:01
Antwort auf:Re:Drinende Frage: Schönheitsreparatur Mietwohnung von REVOLVERMANN

>Ich habe auch in meinem Mietvertrag stehen, dass ich bei Auszug die Wohnung neu streichen muss!
>
>Ein Bekannter (Mahlermeister a.d.) war letztens bei mir in der Wohnung etwas zu machen. Dieser meinte aber zu mir, dass das mit diesem streichen bei Auszug und auch selbst Bohrlöcher wie TV an der Wand etc. nicht mehr gemacht werden muss, schon seit Jahren nicht mehr.
>
>Auch Farben nicht. Wenn man seine Wand Rot oder Grün etc. gestrichen hat, who cares, egal angeblich. Google sagt aber auch ähnliches!
>
>Sicherlich muss die Wohnung einigermaßen in Ordnung sein.
>Nur meine Erfahrung.


Das kommt ganz auf den Vertrag an. Gerade alte Verträge haben oft Klauseln, die nicht gültig sind. Ich war mit dem Mietvertrag der Schwiegermutter deshalb beim Rechtsanwalt des Mieterbundes und die Klauseln in diesem Vertrag sind leider okay gewesen, sodass wir renovieren müssen.


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