Thema:
Re:Steuer-Frage flat
Autor: publicmaw
Datum:09.02.23 09:37
Antwort auf:Re:Steuer-Frage von Zinkhal

>Dann sollte er eventuell, sofern die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, schleunigst seine ESt-Erklärung abgeben bzw. Einspruch einlegen.

Du meinst die aktuelle bzw. nach 2016? Er ist jetzt Angestellter, das war damals nur ein faux pas, weil er noch neu in DE war. Danach hat er seine Steuererklärungen wohl gemacht.


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