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| Autor: | Lynne | ||
| Datum: | 07.02.23 10:30 | ||
| Antwort auf: | Re:ROFL von suicuique | ||
>> >>>Die Veröffentlichung privater Korrespondenz ist grundsätzlich unzulässig, und auch ich würde diesen Weg nicht einschlagen (Pacmanamcap hat es offenbar auch nicht vor). >> >>Ich würde unaufgefordertes Gehate per PM nicht als "private Korrespondenz" beizeichnen wollen, ganz ernsthaft. > >Auch eine unaufgefordert zugeschickte PM fällt in den Bereich der privaten Korrespondenz und unterliegt einem besonderen Schutz. Dem des Absenders. Finde ich toll, dass so auch Arschlöcher geschützt werden. Mir fallen ja eine Menge Gründe ein, irgendwelche Nachrichten zwischen Menschen als schützenswert zu erachten, bei unprovozierter trolliger Kacke setze ich die Grenze allerdings recht niedrig an. Ist halt doch was anderes, als wenn sich da zwei mit Nachrichten gegenseitig hochschaukeln. Lynne |
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