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| Autor: | Pezking | ||
| Datum: | 07.02.23 10:27 | ||
| Antwort auf: | Re:ROFL von suicuique | ||
>> >>>Die Veröffentlichung privater Korrespondenz ist grundsätzlich unzulässig, und auch ich würde diesen Weg nicht einschlagen (Pacmanamcap hat es offenbar auch nicht vor). >> >>Ich würde unaufgefordertes Gehate per PM nicht als "private Korrespondenz" beizeichnen wollen, ganz ernsthaft. > >Auch eine unaufgefordert zugeschickte PM fällt in den Bereich der privaten Korrespondenz und unterliegt einem besonderen Schutz. Dem des Absenders. > > >>Ich kann also hier xyz in PMs auf's übelste beleidigen und dann noch rumheulen, wenn der das hier publik macht? > >Nein kannst Du nicht. Und ist hier auch nicht der Fall. >Mit den Konsequenzen musst du leben, nicht aber mit der Veröffentlichung des Inhaltes wenn nicht gewisse Kriterien dies rechtfertigen. > >>> >>>Und nein, dieser Weg soll kein Freifahrtschein dafür sein, Scheisse in PMs zu posten >> >>Ja, doch - im Prinzip beschreibst du hier genau die Eigenschaften eines Freifahrtscheines, Scheisse im PMs zu posten. > >Tu ich nicht. >Ich schreibe, dass es "grundsätzlich" unzulässig ist. >Nicht "ausnahmslos". Komische Wortklauberei, wenn Lynne das Wort "ausnahmslos" gar nicht verwendet hat... |
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