Thema:
Re:ROFL flat
Autor: pry
Datum:07.02.23 10:19
Antwort auf:Re:ROFL von suicuique

>>
>>>Die Veröffentlichung privater Korrespondenz ist grundsätzlich unzulässig, und auch ich würde diesen Weg nicht einschlagen (Pacmanamcap hat es offenbar auch nicht vor).
>>
>>Ich würde unaufgefordertes Gehate per PM nicht als "private Korrespondenz" beizeichnen wollen, ganz ernsthaft.
>
>Auch eine unaufgefordert zugeschickte PM fällt in den Bereich der privaten Korrespondenz und unterliegt einem besonderen Schutz. Dem des Absenders.


Freifahrtschein.

>>Ich kann also hier xyz in PMs auf's übelste beleidigen und dann noch rumheulen, wenn der das hier publik macht?
>
>Nein kannst Du nicht. Und ist hier auch nicht der Fall.
>Mit den Konsequenzen musst du leben, nicht aber mit der Veröffentlichung des Inhaltes wenn nicht gewisse Kriterien dies rechtfertigen.


Gewisse Kriterien also. Welche wären das?

>>>
>>>Und nein, dieser Weg soll kein Freifahrtschein dafür sein, Scheisse in PMs zu posten
>>
>>Ja, doch - im Prinzip beschreibst du hier genau die Eigenschaften eines Freifahrtscheines, Scheisse im PMs zu posten.
>
>Tu ich nicht.
>Ich schreibe, dass es "grundsätzlich" unzulässig ist.
>Nicht "ausnahmslos".


Nope, du hast dich in deiner Argumentation verrannt.

Unter was genau würde die PM denn für dich fallen?
----------------------
Gesendet mit M! v.2.7.0


< antworten >