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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 07.02.23 10:13 | ||
| Antwort auf: | Re:ROFL von Lynne | ||
> >>Die Veröffentlichung privater Korrespondenz ist grundsätzlich unzulässig, und auch ich würde diesen Weg nicht einschlagen (Pacmanamcap hat es offenbar auch nicht vor). > >Ich würde unaufgefordertes Gehate per PM nicht als "private Korrespondenz" beizeichnen wollen, ganz ernsthaft. Auch eine unaufgefordert zugeschickte PM fällt in den Bereich der privaten Korrespondenz und unterliegt einem besonderen Schutz. Dem des Absenders. >Ich kann also hier xyz in PMs auf's übelste beleidigen und dann noch rumheulen, wenn der das hier publik macht? Nein kannst Du nicht. Und ist hier auch nicht der Fall. Mit den Konsequenzen musst du leben, nicht aber mit der Veröffentlichung des Inhaltes wenn nicht gewisse Kriterien dies rechtfertigen. >> >>Und nein, dieser Weg soll kein Freifahrtschein dafür sein, Scheisse in PMs zu posten > >Ja, doch - im Prinzip beschreibst du hier genau die Eigenschaften eines Freifahrtscheines, Scheisse im PMs zu posten. Tu ich nicht. Ich schreibe, dass es "grundsätzlich" unzulässig ist. Nicht "ausnahmslos". |
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