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| Autor: | Xtant | ||
| Datum: | 06.02.23 22:02 | ||
| Antwort auf: | Re:Überstunden + Urlaub bei Kündigung? von LustigesWiesel | ||
>Hab sowas befürchtet, danke dir. Bei Resturlaub *sollte* dem AN die Möglichkeit gegeben werden, den Resturlaub abzufeiern. Machen die meisten auch aus Angst vor einem "kranken" Mitarbeiter. Bei Überstunden kann es schon deshalb keine verbindliche Regelung geben, weil je nach Arbeitsumfeld, Job-Struktur, Branche usw. mal der Freizeitausgleich und mal der monetäre Abgleich mehr "wert" ist. Und dann nochmal abhängig davon, ob es sich um den AN oder den AG handelt. Ich weiß, es ist in der Medizinbranche ebenso wie bei uns bei der Post schwer vorstellbar, aber es gibt tatsächlich Branchen/Jobs, da ist der Sinn von Überstunden alleine der, mehr Geld zu bekommen. |
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