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| Autor: | king_erni | ||
| Datum: | 05.02.23 14:46 | ||
| Antwort auf: | Danke für die Infos von sCAP | ||
>Gibt es denn eine Berechnungsgrundlage für den Wertverlust des Grundstückes in dem Fall, king_erni? Die beiden sind damals vom Bodenrichtwert pro m2 ausgegangen und wollten den dann mit der Anzahl der laufender Meter bezahlt haben. Da wussten sie aber noch nicht, dass es rein um eine Sparmaßnahme ging, da dachten sie noch, es wäre anders schlicht nicht möglich. Plus natürlich noch die Notarkosten, die bei so einer Grundbuchänderung auch nicht ohne sind. |
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