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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 03.02.23 09:15 | ||
| Antwort auf: | Re:Grundsteuermessbetrag verdreifacht von futuregamer | ||
Ich versteh das Problem mit dem Einspruch nicht ganz, wie er hier im Thread thematisiert wird. Das Schreiben das heuer einigen, auch mir, eingegangen ist, war doch "lediglich" das Schreiben zur Grundsteuerbemessung. also die Bestätigung über die Angaben die man gemacht hat (hier in Bayern im Wesentlichen: Flurstück Größe, Wohnfläche, Eigentumsverhältnisse, Steuernummer etc). Mit einem Einspruch dagegen kann man doch nur zum Ausdruck bringen. dass die Angaben falsch waren oder falsch berücksichtigt worden sind. Dem Grundsteuerbescheid, der noch am Hebesatz hängt, kann man doch nicht widersprechen. Wie sollte das auch gehen? Kann man zb widersprechen wenn der MwSt-Satz per Gesetz angehoben wird? Das ist der Punkt den ich nicht kapiere. Kann man der Höhe eines Hebesatzes widersprechen (an dem offenbar alles hängt)? Wäre mir komplett neu. |
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