Thema:
Re:Einspruch! flat
Autor: Zinkhal
Datum:02.02.23 09:10
Antwort auf:Re:Einspruch! von Bandit

>Die Frist ist bei mir seit 2 Tagen rum. Aber kann man nicht auch Einspruch einlegen, sobald die tatsächliche Gebühr mitgeteilt wird? Macht doch mehr Sinn.

Du musst gegen den Grundlagenbescheid vorgehen. Ist dieser fix, wirst du später gegen den Grundsteuerbescheid nichts mehr ausrichten können. Macht grds. auch Sinn, ist im Rahmen der GrSt-Reform allerdings etwas unglücklich.


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