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Thema:
Re:Einspruch!
Autor:
Bandit
Datum:
02.02.23 08:57
Antwort auf:
Einspruch!
von
Mugen
Die Frist ist bei mir seit 2 Tagen rum. Aber kann man nicht auch Einspruch einlegen, sobald die tatsächliche Gebühr mitgeteilt wird? Macht doch mehr Sinn.
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