Thema:
Re:Einspruch! flat
Autor: Bandit
Datum:02.02.23 08:57
Antwort auf:Einspruch! von Mugen

Die Frist ist bei mir seit 2 Tagen rum. Aber kann man nicht auch Einspruch einlegen, sobald die tatsächliche Gebühr mitgeteilt wird? Macht doch mehr Sinn.

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