| Thema: |
|
||
| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 26.01.23 09:42 | ||
| Antwort auf: | Re:Frage in die Runde… Arbeitsrechtler hier? von JPS | ||
>>Würde ich einen Kandidaten mit diesem Zeugnis zu einem Gespräch einladen? Nein. > >Du macht die Einladung eines potentiellen Mitarbeiters tatsächlich davon abhängig, ob der alte Arbeitgeber in der Lage war ein vernünftiges Arbeitszeugnis zu verfassen? Mal aus der Praxis: Aktuell ist es sehr schwierig überhaupt brauchbare Mitarbeiter zu finden. Ich bin jedesmal heilfroh wenn überhaupt eine Bewerbung dabei ist, bei der die vorher ausgeübte Tätigkeit einigermaßen auf die Stellenbeschreibung passt. Wenn dem so ist hat der Kandidat eigentlich schon recht gute Chancen auf ein Bewerbungsgespräch. D.h. die Anzahl der brauchbaren Bewerbungen ist jetzt nicht so hoch als das man da jetzt noch anhand von Arbeitszeugnisgestaltungen groß selektieren müsste. |
|||
| < antworten > | |||