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| Autor: | Pezking | ||
| Datum: | 30.12.22 21:39 | ||
| Antwort auf: | Re:Pfui: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) von Matze | ||
>Man sollte auch erwähnen, dass da nur eine EU-Richtlinie umgesetzt wurde. Bevor der erste wieder anfängt, auf die Ampel zu schimpfen. > >>"Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum (01.01.2023 bis 01.01.2024) die Grenze von 2.000 Euro überschreitet." > >Das heißt ja nur, dass es ab da gemeldet wird und keinesfalls, dass man ab diesem Betrag dann steuerpflichtig würde. Genau das würde mich jetzt im Detail auch brennend interessieren. Man hat als Sammler ja beim Ausmisten auch relativ fix mal in einem Jahr Sachen im Wert von 2.000 Euro verkauft und trotzdem bei jedem einzelnen Stück Verlust im Vergleich zum ursprünglichen Kaufpreis gemacht. Würde man da künftig zur Kasse gebeten, fände ich das arg ungerecht. Da will ich mich aber auch nicht zu früh umsonst aufregen, das hätte ich gerne erst mal geklärt. >Ich persönlich finde es ganz gut, wenn man bei den ebay-Asis (oder "Scalper" wie das auf Neudeutsch heißt) mal etwas systematischer hinschaut. Bisher hieß es zwar immer "das Finanzamt wertet solche Plattformen aus" aber das schien mir ein weitgehend stumpfes Schwert zu sein und hat niemanden von seinem schändlichen Tun abgehalten. Yep, wer so systematisch Gewinne erzielt, soll die gefälligst auch versteuern, und da ist eine Meldepflicht seitens der Plattformen natürlich naheliegend. |
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