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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 29.12.22 14:24 | ||
| Antwort auf: | Re:Hat jemand Zugriff auf diesen Artikel? von Orrpus | ||
>>>>>Der Steuersatz ist der ganz normale Einkommensteuersatz, kann also in dem Jahr der Veräußerung auf 42 oder 45 % steigen zuzüglich Soli und evtl. Kirchensteuer. Auch das andere Einkommen wird in dem Jahr dann so hoch besteuert. >>>> >>>>Ich glaube bei diesem Punkt ist dir ein kleiner Fehler unterlaufen. >>>>Etwaige zusätzliche Mehreinnahmen wirken sich nicht auf die Besteuerung der anderen Einkünfte aus. >>>> >>>Oh, die wirken sich nicht aus? Hast du dafür eine Quelle, damit ich es nachlesen kann? >>>Bislang ging ich davon aus, dass alle Einkünfte der sieben Einkunftsarten addiert werden (EStR R 2. (Zu Paragraf 2 EStG)). >> >>Mich beschleicht das leise Gefühl, wir reden aneinander vorbei. > >Mich nicht. :-) > >>Ich hatte folgene Aussage von Dir so verstanden und zum Anlass für meinen Kommentar genommen: >>"Auch das andere Einkommen wird in dem Jahr dann so hoch besteuert" >> >>Das ist in dieser Simplifizierung nicht korrekt. >> >>Vergleichen wir zwei Szenarien: >> >>A) Dein Jahreseinkommen beträgt X. >>B) Dein Jahreseinkommen beträgt X + Z aus dem Zusatzeinkommen des Hausverkaufs. >> >>In beiden Szenarien fällt auf den Betrag X die selbe Besteuerung (und Verbeitragung an). Komplett identisch. >> >>Der Zusatzbeitrag Z wird natürlich mit dem Steuersatz besteuert der sich aus der Summe X + Z ergibt. Dieser höhere Steuersatz verändert aber erst mal nicht den (Gesamt-)Steuersatz der auf X wirkt unabhägig davon ob es Z gibt oder nicht. > >Und ich war bislang der Meinung, dass alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten addiert werden und sich dann - abzüglich der Werbungskosten etc. - daraus das insgesamt zu versteuernde Einkommen ergibt. Eben so, wie es in der von mir genannten Einkommensteuerrichtlinie steht. Deshalb meine Frage, ob du eine Quelle hast, wonach sich die Berechnung in der Form ergibt, wie du sie hier dargelegt hast. Es ist in der Tat erstaunlich dass die meisten ERklärungen hierzu IMO ins Leere laufen. Hilft Dir das hier vielleicht weiter? [https://www.hanseaticbank.de/klarmacher/wissen/steuerprogression-kinderleicht-erklaert] Die Besteuerung läuft in Stufen Wie funktioniert das mit der ansteigenden Besteuerung in der Praxis? Gibt es einen Steuersatz X für niedrige Einkommen und einen Steuersatz Y für hohe? Ganz so einfach ist es nicht. Rechnerisch wird nämlich nicht das ganze Einkommen auf einmal versteuert. Stattdessen wird es aufgeteilt in mehrere Stufen. Für jede Stufe, also für verschiedene Teile Ihres Einkommens, wird dir eine eigene Einkommensteuer berechnet. Die Steuerstufen hat der Gesetzgeber in fünf Tarifzonen zusammengefasst. Am Ende werden alle diese einzelnen Steuersummen zusammengerechnet – fertig ist dein Steuerbescheid. Würde anhand deines zu versteuernden Einkommens ein Höchststeuersatz auf das Ganze greifen könnte es (relativ einfach sogar) zu Szenarien kommen wie dem "mehr brutto, weniger Netto"-Märchen das ich im letzten Beispiel skizziert habe. Am leichtesten erkennst Du das Prinzip daran dass bei deinem Einkommensteuerbescheid ein Gesamtsteuersatz angegeben wird der sich rechnerisch bei deinem Einkommensgefüge ergeben hat. Zumindest bilde ich mir dass ich einen solchen mal gesehen zu haben glaube (vlt auch in der Einkommensteuererklärung in ELster?). gruß |
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