Thema:
Re:Hat jemand Zugriff auf diesen Artikel? flat
Autor: Orrpus
Datum:29.12.22 13:03
Antwort auf:Re:Hat jemand Zugriff auf diesen Artikel? von suicuique

>>Der Steuersatz ist der ganz normale Einkommensteuersatz, kann also in dem Jahr der Veräußerung auf 42 oder 45 % steigen zuzüglich Soli und evtl. Kirchensteuer. Auch das andere Einkommen wird in dem Jahr dann so hoch besteuert.
>
>Ich glaube bei diesem Punkt ist dir ein kleiner Fehler unterlaufen.
>Etwaige zusätzliche Mehreinnahmen wirken sich nicht auf die Besteuerung der anderen Einkünfte aus.
>

Oh, die wirken sich nicht aus? Hast du dafür eine Quelle, damit ich es nachlesen kann?
Bislang ging ich davon aus, dass alle Einkünfte der sieben Einkunftsarten addiert werden (EStR R 2. (Zu Paragraf 2 EStG)). Da das private Veräußerungsgeschäft eine sonstige Einkunftsart nach Paragraf 22 Nr. 2 EStG ist, hätte ich die als Einkunftsart dazugezählt. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften hingegen können nach Paragraf 23 Absatz 3 Satz 7 EStG nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Gruß
Orrpus


< antworten >