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Autor: | Headhunter | ||
Datum: | 19.12.22 15:44 | ||
Antwort auf: | Re:Lost von lion88 | ||
>>Ich kenn ja das amerikanische Aktienrecht nicht, aber für Deutschland und Frankreich gesprochen: Selbst wenn der einzige Aktionär einer AG das fordert muss erst einmal der Aufsichtsrat und der Vorstand zustimmen. Der Aktionär ist KEIN Executivorgan einer AG und hat somit KEINE Handlungsvollmacht. > >Ich dachte, Twitter ist keine Aktiengesellschaft mehr. Hat Elon nicht den Laden uebernommen in dem er alle Aktien aufgekauft hat? :) Ich habe mich da im Detail nicht informiert, kann ja sein, dass man aktuell keine Twitter Aktien kaufen kann. Who knows. |
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