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| Autor: | chifan | ||
| Datum: | 19.12.22 11:10 | ||
| Antwort auf: | Re:Nebenkostenpauschale: Wechsel zu verbrauchsabhängig? von Telemesse | ||
>Schwierig zu sagen. Die Vereinbarung klingt jetzt etwas eigenartig. Es müsste ja eigentlich etwas dabei stehen an welcher Bezugsbasis sich die Erhöhung der Pauschale orientiert. So erscheint mir das ja ziemlich willkürlich auslegbar. Der Einbau von Messvorrichtungen ist sicherlich für beide Seiten die fairste Lösung. Ein neuer Vertrag oder die Kündigung des Vertrages ist nicht zwingend nötig, es sollte/müsste aber ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag gemacht werden, der die zukünftigen Abrechnungsmodalitäten klar regelt. Dem Nachtrag müssten aber beide Parteien zustimmen oder kann der einseitig erfolgen? Bisher wurde meiner Frau nur der Einbau mitgeteilt und das man zukünftig darüber abrechnen will. Prinzipiell wären Messvorrichtungen auch ok und fair - hier wird aber nur die für den Vermieter beste Lösung umgesetzt, da weiterhin weder Strom noch Wasser abgelesen werden (können) und auch die restlichen Betriebskosten in der (recht hohen) Pauschale enthalten sind. Wie ich dich verstanden habe, wäre aber ein Mix aus Pauschale (ohne dass die Betriebskosten plausibel aufgeschlüsselt werden oder sich an den tatsächlichen Kosten orientieren - so ist es aktuell) und Abrechnung einer einzelnen Position aber möglich? |
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