| Thema: |
|
||
| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 19.12.22 10:47 | ||
| Antwort auf: | Re:Nebenkostenpauschale: Wechsel zu verbrauchsabhängig? von chifan | ||
>> >>Stichwort Gewerbemietvertrag. Hier können beide Parteien frei vereinbaren was Sie möchten. Ob etwas verändert werden kann hängt demnach davon ab was im Mietvertrag vereinbart wurde. Ist da für die Vertragslaufzeit eine Pauschale vereinbart, so hat die Gültigkeit bis zum Ende der Vertragslaufzeit oder bis zur Kündigung des Vertrages. > >Danke erst einmal für die Antwort. Ich habe noch einmal den Vertrag durchgelesen. Der ist letztlich unbefristet mit beidseitiger Kündigungsmöglichkeit zum Ende des übernächsten Monats. Vereinbart wurde eine Betriebskostenpauschale, die der Vermieter bei Steigerung der Betriebskosten durch eine einseitige Erklärung erhöhen kann. Würde der Einbau von Zählern dazu gehören oder müsste da eigentlich ein neuer Vertrag aufgesetzt werden? Schwierig zu sagen. Die Vereinbarung klingt jetzt etwas eigenartig. Es müsste ja eigentlich etwas dabei stehen an welcher Bezugsbasis sich die Erhöhung der Pauschale orientiert. So erscheint mir das ja ziemlich willkürlich auslegbar. Der Einbau von Messvorrichtungen ist sicherlich für beide Seiten die fairste Lösung. Ein neuer Vertrag oder die Kündigung des Vertrages ist nicht zwingend nötig, es sollte/müsste aber ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag gemacht werden, der die zukünftigen Abrechnungsmodalitäten klar regelt. |
|||
| < antworten > | |||