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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 17.12.22 10:49 | ||
| Antwort auf: | Nebenkostenpauschale: Wechsel zu verbrauchsabhängig? von chifan | ||
>Meine Frau hat für ihr Atelier (30qm) einen Gewerbemietvertrag mit Betriebskostenpauschale. Die betrug 1,50 EUR und wurde vor einem halben Jahr auf 2,00 EUR erhöht. Strom kam ebenfalls pauschal mit 20 EUR dazu. Da außer einer Lampe, etwas Wasser zum Pinsel auswaschen und natürlich der Heizung im Winter nichts groß verbraucht wird, fand ich das über die letzten Jahre schon recht hoch, zumal das Atelier max. 2-3 Mal in der Woche für jeweils zwei bis vier Stunden genutzt wird. Jetzt mit den steigenden Heizkosten, will man plötzlich Messgeräte zur Erfassung des Heizverbrauchs anbringen. > >Darf man denn von der vereinbarten Pauschale einfach auf verbrauchsabhängig wechseln? Und ist es überhaupt erlaubt einen Teil verbrauchsabhängig abzurechnen und den Rest weiterhin pauschal? Denn Strom- und Wasserzähler gibt es für das Atelier nicht. Stichwort Gewerbemietvertrag. Hier können beide Parteien frei vereinbaren was Sie möchten. Ob etwas verändert werden kann hängt demnach davon ab was im Mietvertrag vereinbart wurde. Ist da für die Vertragslaufzeit eine Pauschale vereinbart, so hat die Gültigkeit bis zum Ende der Vertragslaufzeit oder bis zur Kündigung des Vertrages. |
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