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| Autor: | Kilian | ||
| Datum: | 16.12.22 10:55 | ||
| Antwort auf: | Re:Ich seh das etwas differenzierter von Doc Ower | ||
>Aber die Trackingdaten kommen doch von öffentlichen Infoquellen? Zum einen das. Zum anderen ist das Veröffentlichen dieser Daten in den USA über die Verfassung geschützt (frag mich nicht, welches Amendment). Es ist also nicht nur erlaubt, sondern kann bei näherer Auseinandersetzung auch nicht ernsthaft als Bedrohung für einzelne Personen taugen: Das Tracken von Privatjets führt natürlich nicht automatisch zu einem Risiko für Leib und Leben. Flughäfen sind schwer zugängliche Hochsicherheitsbereiche - da kann niemand einfach mal schnell vorbeikommen und jemanden bedrängen, nur weil er sieht, dass dessen Privatjet im Anmarsch ist. Und solche Orte unerkannt zu verlassen, ist für die oberen 10.000 jetzt auch kein Problem. Kunden, die mit Luxusdienstleistern oder gar eigenem Privatjet reisen, haben an Flughäfen dieselben separaten Zugänge, Passkontrollen etc. wie bspw. hochrangige Politiker (oder Gefangenentransporte). Die verlassen das Gelände in irgendeinem anonymen Auto mit getönten Scheiben und keiner bekommt es mit. |
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