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| Autor: | chifan | ||
| Datum: | 28.11.22 12:00 | ||
| Antwort auf: | Re:Was für ein Mist! Gibt's ne rechtliche Handhabe dagegen? von MattR | ||
>Du kaufst doch freiwillig unter den bekannten Bedingungen das die Anlage nicht zum Haus gehört, wieso sollte der Bauträger sich daran beteiligen. Mit "eigener" Heizung wäre der Kaufpreis auch höher. Was mir fehlt ist einfach Transparenz. Im Kaufvertrag stand ja nur, dass der Bauträger einen Wärmeliefervertrag abgeschlossen hat, der auf die WEG übergeht. Für mich war das nicht gleichbedeutend mit "die Anlage gehört nicht der WEG" sondern dass es ja irgendeines Lieferanten bedarf der die Anlage mit Gas beliefert und die Wartung übernimmt. Die Hintergründe waren in den Anlagen (160 Seiten) enthalten, die selbstverständlich nicht beim Notar vorgelesen wurden. Ich habe den Vertrag mehrmals durchgelesen und die Anlagen zumindest überflogen - auch den Vertrag mit dem Energieunternehmen. Trotzdem bin ich nicht zu der Schlussfolgerung Contracting gekommen, weil mir Contracting in dem Bezug bis vor 3 Tagen schlicht nichts gesagt hat. Und warum ich der Meinung bin, dass der Bauträger da zumindest Kosten von tragen sollte, weil der Bauträger IMO wissentlich einen sehr schlechten Vertrag unterzeichnet hat, wohlwissend dass er selbst den niemals erfüllen muss. In so einem Fall kann man dann ja alles festschreiben - am besten noch in Verbindung mit einem Tochterunternehmen als Energielieferant, dass dann irgendwelche utopischen Grundpreise festlegt. Was ich neben der langen Laufzeit aber richtig übel finde ist, dass die Anlage nach der Laufzeit noch nicht einmal der WEG gehört, was zumindest üblich zu sein scheint, nach dem was ich bisher gelesen habe. Bzgl. höherer Kaufpreis: für mich sind das versteckte Kaufpreiskosten, weil wohl niemand ernsthaft davon ausgeht, dass einem eine Wohnung ohne Heizungsanlage verkauft wird. Zudem wäre es da wegen 5.000 - 10.000 EUR auch nicht mehr drauf angekommen. |
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