Thema:
Re:Abgesehen von der Technik: flat
Autor: 17383
Datum:03.11.22 12:23
Antwort auf:Re:Abgesehen von der Technik: von Phil Gates

>§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB.

Müsste in dem Fall nicht nachgewiesen werden, dass Mutti tatsächlich mitgehört hat. Oben stand ja, dass das Tragen zur Strafanzeige führt.


< antworten >