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| Autor: | Evilution-X | ||
| Datum: | 21.10.22 18:15 | ||
| Antwort auf: | Re:Mietvertrag für renovierungsbedürftige Wohnung von Sockenpapst | ||
>Wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, muss der Mieter keine Schönheitsreparaturen durchführen, alle entsprechenden Klauseln sind grundsätzlich unwirksam; dazu gibt es mehrere einschlägige BGH-Urteile. Kannst die Bude in dieser Konstellation also auf jeden Fall besenrein übergeben. > >(Manch Privatvermieter nutzt vielleicht noch Vertragsvorlagen von 1984 oder wird selbst bzgl. der Übertragung von Renovierungspflichten kreativ, aber das kann man im Ergebnis kalt lächend unterschreiben, ist eh nichts wert - sagt aber einiges über die Seriösität des Vermieters aus.) Danke für den Hinweis! Das ist beruhigend. Ich würde mir die Bude normalerweise mit dem Arsch nicht angucken - Tapeten entfernen ist der letzte Scheiß - aber der Grundriss sieht top aus und sie ist so Nahe, dass man den Umzug mit ein paar Rollbrettern machen kann. |
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