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| Autor: | Sockenpapst | ||
| Datum: | 21.10.22 15:24 | ||
| Antwort auf: | Re:Mietvertrag für renovierungsbedürftige Wohnung von Phil Gates | ||
>Die Alternative ist, dass er die Bude renovieren muss, bevor er sie vermieten kann, oder dass der Mieter die Böden, die Küche und die Tapeten rausreißt, wenn er auszieht. Ersteres ist unstreitig, letzteres verhindert die o.g. Klausel nicht. |
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