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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 21.10.22 15:22 | ||
| Antwort auf: | Re:Mietvertrag für renovierungsbedürftige Wohnung von Sockenpapst | ||
>>Vom Mieter eingebrachte Einbauten, Boden- und/oder Wandbeläge können bei Auszug in der Wohnung verbleiben und müssen nicht entfernt werden. Es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. > >Rein interessehalber: Würdest du als Vermieter so etwas unterschreiben? Kommt drauf an. Das ist natürlich schon optimiert für die Mieterseite. Die nächste Passage entbindet ja wiederum dafür den Vermieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen zu denen er sonst ja auch verpflichtet wäre. Als Vermieter würde ich mir natürlich schon im Vorfeld eine Passage überlegen, die meinen Interessen am nächsten kommt. Wie gesagt. Das ist ja nur ein Beispiel. Letztendlich kann man da ja aushandeln was man möchte und viele Vermieter sind froh ihre unrenovierten Wohnungen an den Mann zu bekommen. Alternativ könnte man natürlich auch schreiben, das bei Auszug der originäre Zustand wieder her zu stellen ist. Das würde allerdings auch bedeuten das man z.b. einen Bodenbelag wieder rausreissen und/oder Tapeten entfernen müsste, selbst wenn diese noch völlig OK wären, der Vermieter aber drauf bestünde. Letztendlich kommt es doch immer drauf an was das für eine Wohnung ist, wie groß ist die Nachfrage und was kostet die Wohnung. Abhängig davon wird man wohl die Gewichtung Pro Mieter oder Pro Vermieter in einer solchen Vereinbarung treffen können. |
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