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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 21.10.22 15:17 | ||
| Antwort auf: | Re:Mietvertrag für renovierungsbedürftige Wohnung von Sockenpapst | ||
>>Vom Mieter eingebrachte Einbauten, Boden- und/oder Wandbeläge können bei Auszug in der Wohnung verbleiben und müssen nicht entfernt werden. Es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. > >Rein interessehalber: Würdest du als (auf eigene Rechnung tätiger…) Vermieter so etwas unterschreiben? Die Alternative ist, dass er die Bude renovieren muss, bevor er sie vermieten kann, oder dass der Mieter die Böden, die Küche und die Tapeten rausreißt, wenn er auszieht. |
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