Thema:
Re:Mietvertrag für renovierungsbedürftige Wohnung flat
Autor: Sockenpapst
Datum:21.10.22 15:05
Antwort auf:Re:Mietvertrag für renovierungsbedürftige Wohnung von Telemesse

>Vom Mieter eingebrachte Einbauten, Boden- und/oder Wandbeläge können bei Auszug in der Wohnung verbleiben und müssen nicht entfernt werden. Es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.

Rein interessehalber: Würdest du als (auf eigene Rechnung tätiger…) Vermieter so etwas unterschreiben?


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