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| Autor: | Sockenpapst | ||
| Datum: | 21.10.22 15:05 | ||
| Antwort auf: | Re:Mietvertrag für renovierungsbedürftige Wohnung von Telemesse | ||
>Vom Mieter eingebrachte Einbauten, Boden- und/oder Wandbeläge können bei Auszug in der Wohnung verbleiben und müssen nicht entfernt werden. Es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Rein interessehalber: Würdest du als (auf eigene Rechnung tätiger…) Vermieter so etwas unterschreiben? |
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