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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 21.10.22 14:39 | ||
| Antwort auf: | Mietvertrag für renovierungsbedürftige Wohnung von Evilution-X | ||
>Meine Frau und ich hatten bisher immer Wohnungen, die frisch renoviert waren. Da ist IMO klar, dass man sie auch gepflegt und mit hellen Wänden wieder übergibt. >Nun schauen wir uns die Tage eine Wohnung in der Nachbarschaft an, die von uns komplett renoviert werden müsste. Sowas käme für mich nur in Frage, wenn ich die Wohnung dann auch einfach so, wie sie halt gerade ist, wieder verlassen darf. Gibt es dafür rechtssichere Klauseln auf die man achten oder bestehen sollte? Macht einfach eine schriftliche Zusatzvereinbarung darüber in dem alles so beschrieben ist wie ihr es handhaben wollt. Am besten handschriftlich als Anhang zum Mietvertrag. Z.b: Der Mieter übernimmt die Wohnung in unrenoviertem Zustand gemäß beiliegendem Übergabeprotokoll (Hier unbedingt alles exakt mit Fotos dokumentieren). Bei Auszug sind vom Mieter keine Schönheitsreparaturen durchzuführen. Vom Mieter eingebrachte Einbauten, Boden- und/oder Wandbeläge können bei Auszug in der Wohnung verbleiben und müssen nicht entfernt werden. Es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Im Gegenzug verzichtet der Mieter auf die Durchführung von Schönheitsreparaturen in Bezug auf Boden- und Wandbeläge von Seitens des Vermieters für die Dauer des Mietverhältnisses. |
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