Thema:
Re:mal wieder Handwerker-Kosten flat
Autor: magus
Datum:25.09.22 21:20
Antwort auf:Re:mal wieder Handwerker-Kosten von king_erni

>Dann lehne die Rechnung doch so ab und verweise beim Materialpreis auf deine Recherche. Ansonsten halt Anwalt wegen Verdachts auf Wucher.

Wucher wegen was? Dazu müsste man erst mal nachweisen, dass der Handwerker irgendwie eine Notlage oder Unwissenheit ausgebeutet hat. Sonst kannste das vergessen.

Wenn zum Beispiel das Haus unter Wasser steht und der Handwerker fürs Trockenlegen ne Million verlangt, die normalerweise nur 100.000 kostet, dann ist das Wucher.

Wenn jemand eine Dienstleistung in Anspruch nimmt und sie beauftragt ohne vorher ein Angebot einzuholen und den Preis zu erfragen, hat der Handwerker sogar in gutem willen gehandelt und wird imo davon ausgegangen sein, dass der Kunde wusste was das ungefähr kosten wird oder es ihm schlicht egal ist und weil er auch in Vorleistung gegangen ist, wird hier niemand den Wucherparagraphen ansetzen wollen.


< antworten >