Thema:
Re:Dann pass auf, dass dich die Polizei nicht erwischt ;) flat
Autor: dixip
Datum:25.09.22 13:56
Antwort auf:Re:Dann pass auf, dass dich die Polizei nicht erwischt ;) von Telemesse

>Und wie lautete der Vorwurf? Kann imo ja nur Mißachtung des Rechtsfahrgebotes sein.

Wahrscheinlich. Wurde ja nicht dokumentiert. Also Mißachtung des Rechtsfahrgebotes mit Behinderung, 80€ mit 1 Punkt, wenn ich das so schnell richtig gegoogelt habe.

Und das wird ja grds. selten geahndet.

Noch mal gegoogelt: Es gibt auch einen Bußgeldpunkt "Überholen und nicht wesentlich schneller als der zu Überholende fahren", auch 80€ und 1 Punkt. Ist sicher mal für Elefantenrennen gedacht gewesen.


>sondern eher eine Ermahnung für den Fahrlehrer

Der kann auch die Strafe abbekommen, weil er ja wirklich Minuten Zeit gehabt hätte, das Fehlverhalten zu korrigieren.

Ich mach auch sicher nicht dem Fahrschüler Vorwürfe, sondern dem Fahrlehrer, der hier offenbar einen Linksspurschleicher erziehen möchte... :)


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