Thema:
Mangel (oder nicht) Neubau flat
Autor: chifan
Datum:08.09.22 08:51
Antwort auf:Immobilien 7 - Wohnküche mit Schlafklo in zentraler Lage von lmarvin

Wir hatten gestern Vorbegehung unserer neuen Wohnung. Neben den üblichen Kleinigkeiten gab es zwei Sachen die uns etwas gestört haben.

1. Bei einer Tür beträgt auf Scharnierseite der Abstand zwischen Zarge und Wand ca. 0,9 bis 1 cm. Auf der Griffseite sind es etwa 0,4 bis 0,5 cm. Die gegenüberliegende Seiten sind ok. Aussage seitens der Baufirma war, dass das noch in der Toleranz ist. Das kann ich mir zumindest für die 1 cm kaum vorstellen. Gibt doch bestimmt eine DIN nach der solche Abweichungen geregelt sind. Kann einer was dazu sagen? Was kann man zudem in einer solchen Situation realistisch verlangen? Ein neuer Einbau der Tür wird wohl kaum zu fordern sein. Die Baufirma hat uns angeboten den Spalt auszufüllen.

2. Ein kleiner Teil einer Wand ist freistehend und ragt etwa 55 cm in den Raum. Hier ist die Stirnseite nicht ganz gerade. Die Breite beträgt etwa 30 cm wobei die rechte Seite etwa 1,5-2 cm mehr in den Raum ragt als die linke Seite. Das kann ich mir ebenfalls nicht als noch in der Toleranz vorstellen. Hier wollen sie noch einmal per Laser nachmessen, aber Nachbesserungen werden hier wohl kaum machbar sein?!

Wären beide Punkte Mängel oder ist das letztlich noch vertretbar? Wenn sich die angesprochenen Probleme (bis zur Abnahme in 2 Monaten) nicht beheben lassen (was mir das Liebste wäre), gibt es dann klare Regelungen bzgl. der Höhe von finanziellen Abschlägen? Oder wie wäre die weitere Vorgehensweise?

Danke schon einmal im Voraus!


< antworten >