Thema:
Re:Ehegattensplitting flat
Autor: Transistor
Datum:24.08.22 14:05
Antwort auf:Re:Ehegattensplitting von Mampf

>Aber sogar das lässt sich in einer ehe vertraglich regeln, wieso nicht auch umgekehrt?

Weil es einfach nicht mehr beherrschbar wäre wenn das Steuerrecht sich mit den Individualverträgen jeder einzelnen Partnerschaft auseinandersetzen müsste?
Am Ende hat man ja genau auch dafür den Ehevertrag. Wer eher unromantisch unterwegs ist und von den Vorteilen profitieren will setzt seine Unterschrift halt einfach unter den Ehevertrag der dafür die Voraussetzung ist und fertig. Man bestätigt damit sich gegenseitig Abzusichern und wird steuerlich im Gegenzug als "Einheit" betrachtet.

Transistor


< antworten >