Thema:
Re:Abrechnung flat
Autor: Telemesse
Datum:10.08.22 17:32
Antwort auf:Abrechnung von enju

>Ich habe eine Wohnung, die ich vermietet habe und wohne mit meiner Freundin in einer größeren Mietwohnung. wir haben für beide Wohnungen noch keine Abrechnungen für 2021 bekommen... Mein Vater für seine Wohnung auch nicht, aber da hat immerhin der Verwalter gewechselt und gibt Infos raus...
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>Jetzt habe ich mal wieder die Hausverwaltung der vermieteten Wohnung genervt weil irgendwann würde ich ja gerne mal meine Steuererklärung machen (und demnächst muss ich ja sogar) und dann kam die Aussage dass die Heizung im Februar abgelesen wurde, aber die Ista noch nichts gemeldet hat. Bei erneuter Nachfrage dann die Antwort dass die ISTA gehackt wurde und nicht an die Daten kommt. Einen Plan B (erneute Ablesung oder so?) gibt es nicht...
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>Jetzt zahlt meine Mieterin also quasi schon 2/3 des Jahres Nebenkosten auf der Basis von 2020, es ist keine Abrechnung in Sicht und die Gaspreise sind seitdem explodiert.
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>YOLO.
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>Hat sowas schon mal jemand gehabt? Was mache ich da bei der Steuererklärung wenn ich einfach nichts habe? Die Werte vom letzten Jahr eintragen und dann nächstes Jahr korrigieren? Antrag stellen die Steuererklärung später machen zu dürfen?
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>Sehr unschöne Situation, ich befürchte halt vor allem eine riesige Nachzahlung für meine Mieterin, überlege ob ich sie mal daraug hinweise das sie sich entweder Geld zur Seite legen soll oder mir einfach 50€ mehr pro Monat zahlen soll. Wie sie mag, nur dass sie nicht unvorbereitet getroffen wird...


Wir arbeiten als Verwalter auch in mehreren Liegenschaften mit der Ista zusammen. Davon das die gehackt worden wären habe ich bisher noch nichts gehört. Unsere Heizkostenabrechnungen haben wir auch alle bereits im ersten Halbjahr bekommen.
Falls Daten nicht mehr vorhanden sind oder fehlerhaft wird üblicherweise eine Kostenschätzung gemacht. D.h. da wird das Heizverhalten des letzten Jahres oder der letzten Jahre als Grundlage für den Verbrauch hergenommen und daraus in Verbindung mit den aktuellen Brennstoffkosten die Heizkosten ermittelt.
Das kommt i.d.R. ganz gut hin. Falls ein Mieter sich aber quer stellt und die Schätzung nicht akzeptiert kann er iirc die Heizkostenabrechnung um bis zu 15% kürzen.


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