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| Autor: | phaxy | ||
| Datum: | 08.08.22 20:17 | ||
| Antwort auf: | Immobilien 7 - Wohnküche mit Schlafklo in zentraler Lage von lmarvin | ||
Zum Fall: Ich möchte wissen, ob im Grundbuch Wegerechte eingetragen sind, da sie auf der Flurkarte nicht eingezeichnet wurden. Auf der offenbar offiziellen Seite für solche Angelegenheiten (die nebenbei aussieht wie von vor 20 Jahren), [http://www.grundbuch-portal.de/], klicke auf Bayern. Drei Links tun sich auf: *Informationen *Zulassung *Zugang "Informationen" und "Zulassung" führen zur gleichen Seite (eJustice), "Zugang" (wo ist der Unterschied zu "Zulassung"?) führt zu einer Sackgasse. Also zur sog. **++((<<__eJustice__>>))++**: Unten bei Online-Dienstleistungen endlich die schillernden Worte "Online-Grundbucheinsicht in Bayern": [https://www.justiz.bayern.de/ejustice/onlineDL/] Darunter drei Dropdown-Menüs: *Vorteile der Online-Einsicht *Funktionen des WEB-basierten Einsichtsverfahrens *Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen, Zulassung Die ersten beiden haben keinen Link zur Einsicht, der dritte das Verfahren für BEHÖRDEN UND JUSTIZ. Ja und jetzt? Gibt es kein funktionierendes Verfahren für Privatpersonen? |
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