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| Autor: | Kilian | ||
| Datum: | 17.07.22 23:18 | ||
| Antwort auf: | Als erstes mal Flächennutzungsplan prüfen von Telemesse | ||
Aus dem FNP (Flächennutzungsplan) und seinen Darstellungen kann man so gut wie nichts ableiten, aus dem sich eine Rechtswirkung für Private ergeben würde. Wenn hier bspw. ein Reines Wohngebiet* (WR) dargestellt wäre, kann das immer noch auch nur eine Zielerklärung der Gemeinde sein und hier de facto eine andere Situation vorherrschen (Mischgebiet, Gemengelage etc.). Kurz: Ein WR im FNP würde nullkommagarnicht helfen, die Situation zu klären. Dafür müsste schon ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegen oder - im Falle §34 BauGB - die Art der Nutzung eindeutig eienem WR zuzuordnen sein. *[http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngebiet#Reines_Wohngebiet_(WR)] |
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