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| Autor: | euph | ||
| Datum: | 17.07.22 10:29 | ||
| Antwort auf: | Als erstes mal Flächennutzungsplan prüfen von Telemesse | ||
>Ist das ein reines Wohngebiet oder evtl. Mischgebiet was auch eine gewerbliche Nutzung zuläßt. >Bei einem reinen Wohngebiet hast du gute Karten die beschriebende Nutzung zu unterbinden. >Da das ja aber vorher ein Gehöft war wie du schreibst, würde ich schon ziemlich vermuten das es sich zumindest um eine Mischnutzungsfläche handelt. Da kommt es dann darauf an welche Nutzung wirklich zulässig ist. Den kenne ich jetzt natürlich noch nicht, aber wir sind hier im Ortskern. In unmittelbarer Nähe in der Straße ist ein Bäcker (bzw. eine Verkaufsstelle), eine Apotheke, ein Friseur und früher war da auch noch ein Lebensmittelmarkt, der allerdings vor ein paar Jahren abgerissen und mit Wohnhäusern bebaut wurde. Also insofern ist es wohl kein reines Wohngebiet. Aus dem Liegenschaftsbuch, das damals Teil meiner Kaufunterlagen war, geht nur hervor, dass das Grundstück, auf dem das Bestandshaus steht eine Gebäude- und Freifläche mit Einzelhausbebauung ist, was aber wahrscheinlich grundsätzlich wenig Relevanz hat. >Eine gewerbliche Zimmervermietung für Leih- oder Montagearbeiter ist jedenfalls keine normale Wohnraumnutzung sondern geht schon eher in die Richtung Hotel-/Pensionsbetrieb und das ist in einem reinen Wohnbetrieb normalerweise nicht zulässig. >Als erst mal die Gegebenheiten beim Bauamt anfragen. Das ist genau unser Gedanke. Uns war natürlich klar, dass beim Verkauf des Hauses wieder etwas mehr leben reinkommen wird. Aber es macht dann doch schon einen ziemlichen Unterschied, ob da 1-2 "feste" Familien drin wohnen oder ob da alle Nase lang 15-20 Leute wohnen, die da nur auf Zeit sind. Da müssen wir uns wohl mal beim Bauamt erkundigen. Danke jedenfalls für deine Einschätzung. Und da du ja aus der Ecke kommst: Kann man in dem Zusammenhang aus einem angeschlossenen Lageranbau einfach so ein Zimmer mit einem Bad machen? |
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