Thema:
Re:Mietminderung bei Ausfall der Gasversorgung flat
Autor: BOBELE
Datum:08.07.22 10:12
Antwort auf:Re:Mietminderung bei Ausfall der Gasversorgung von Blanko

>>>>Die Frage ist jetzt: Wer trägt das Risiko bei einem kompletten Ausfall? Müssen Mieter das dann auch hinnehmen oder kippt das Risiko dann zum Vermieter?
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>>>Uns was soll der Vermieter dann machen? Kostenlos Elektroheizungen für alle Räume bereitstellen oder im Keller einen Kohleofen neben der Gastherme installieren? Natürlich ist der Ausfall der kompletten (landesweiten) Gasversorgung höhere Gewalt und - im Gegensatz zu einer defekten Heizung nicht Schuld des Vermieters. Und komm jetzt nicht mit Wärmepumpen bitte - unabhängig davon ob die Dinger für das jeweilige Haus überhaupt sinnvoll machbar sind, wir der Vermieter die nicht bis zum Winter installiert bekommen weil schlicht weder Geräte noch Handwerker verfügbar sind.
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>>Er soll und kann nichts machen. Ebensowenig wie der Mieter. Die Frage ist ja nur, wer am Ende auf den Kosten sitzen bleibt.
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>Stellt sich erstmal die Frage nach: welche Kosten. Zynisch, ich weiß, aber NICHT zu heizen erzeugt erstemal keine Kosten. Bei längerem Ausfall und entsprechend niedrigen Temperaturen dann ggf. Folgekosten durch elektrische Zusatzheizungen oder warme Pullis/Decken.
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>>Der Vermieter ist ja im Grunde Unternehmer und trägt ein unternehmerisches Risiko. Ein Ausfall der Gasversorgung wäre ja so ein Fall.
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>Ich würde das nicht einfach als unternehmerisches Risiko abtun - der Ausfall der landesweiten Gasversorgung kommt wohl eher einem absoluten Kathastrophenfall näher - und ist damit höhere Gewalt, deren Risiko auch der Unternehmer nicht einfach im Rahmen seines Unternehmertums trägt. Da es so einen Fall aber in Nachkriegsdeutschland meines Wissens nach auch noch nicht gab, werden das vermutlich am Ende Gerichte entscheiden müssen.
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>Die lt. Gesetz gegebene Pflicht des Vermieters, eine gewisse Mindesttemperatur in Wohnungen möglich zu machen [https://www.mieterbund.de/index.php?id=442] zielt ja darauf ab, dass Vermieter nicht einfach die defekte Heizungsanlage wochenlang nicht reparieren. Bei einem Ausfall der kompletten Gasversorgung liegt es ja außerhalb der Möglichkeiten des Vermieters, diese Temperaturen gewährleisten zu können.


Klingt nachvollziehbar, scheitert für mich aber an der Betrachtung von der anderen Seite. Wenn durch den Ausfall der Gaslieferung nun ganze Industriezweige schliessen müssen und tausende Mieter ihr Einkommen verlieren... dann ist das ebenfalls höhere Gewalt, auf die der Mieter keinen Einfluß hat. Trotzdem kann ich mir kaum vorstellen, dass er nun mit Hinweis darauf die Mietzahlung kürzen oder einstellen kann. Der Vermieter würde wohl sagen: "Was interessierts mich? Erfüll Deinen Vertrag oder zieh aus." Sollte diese Betrachtung dann nicht auch für den Mieter gelten?


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