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| Autor: | Orrpus | ||
| Datum: | 08.07.22 09:31 | ||
| Antwort auf: | Mietminderung bei Ausfall der Gasversorgung von BOBELE | ||
Das würde ich jedenfalls vertreten mit entsprechend hälftiger Teilung, da das Risiko von keiner Mietvertragspartei verursacht wurde; also ähnlich wie es bei vielen pandemiebedingten Schließungen von Gewerberäumen der Fall war. Es wird vermutlich auch einige Richter:innen geben, die es über die Mietminderung lösen werden. Gruß Orrpus |
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