Thema:
Re:Mietminderung bei Ausfall der Gasversorgung flat
Autor: Blanko
Datum:08.07.22 09:15
Antwort auf:Re:Mietminderung bei Ausfall der Gasversorgung von MattR

>>>>In den allermeisten Fällen hat der Vermieter einen Vertrag mit einem Gaslieferanten abgeschlossen und legt die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter um.
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>>>Ist das tatsächlich “in den allermeisten Fällen“ so? Ich habe als Mieter selbst einen Vertrag mit einem Gaslieferanten und das ist auch bei praktisch allen Bekannten, die zur Miete wohnen, der Fall. Beim Wasser kenne ich das wohl, aber selbst da habe ich einen eigenen Vertrag.
>>
>>Kommt halt auf die Immobilie an - beim Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung kann der Gaslieferant ja nicht bis in die Wohnung liefern, ergo braucht es vorher einen Vertrag mit dem Vermieter der dann umlegt. Bei EFH/DHH/RH ist das natürlich was anderes.
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>So könnte man auch bei Strom argumentieren und der wird trotzdem pro Haushalt geordert.


Nein, denn Du hast sicher entweder in der Wohnung oder im Keller des MFH einen Stromzähler der nur für Deine Wohnung zuständig ist. Strom wird halt vom Erzueuger bis zu Deiner LED nicht gewandelt, weshalb das Zählen einfach ist und es technisch egal, ob die Zählerstelle im Keller hängt oder 20m weiter drüber in Deiner Wohnung.

Gas wird gewandelt - nämlich in warmes Wasser, das durch Deine Heizungsrohre fließt und vorher im Keller in einem Ofen verbrannt wird um aus kaltem Wasser warmes zu machen. Solange Du keinen eigenen Zähler / eigene Therme in Deiner Wohnung hängen hast - was in modernen Immobilien wohl niemand mehr hat, in Nachkriegsbauten durchaus der Fall sein kann - kannst Du nunmal kein "eigenes" Gas von einem Versorger beziehen sondern musst das nutzen, welches im Keller ankommt. Und das läuft dann eben über den Vermieter.


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