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| Autor: | BOBELE | ||
| Datum: | 08.07.22 09:12 | ||
| Antwort auf: | Re:Mietminderung bei Ausfall der Gasversorgung von MattR | ||
>>>>In den allermeisten Fällen hat der Vermieter einen Vertrag mit einem Gaslieferanten abgeschlossen und legt die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter um. >>> >>>Ist das tatsächlich “in den allermeisten Fällen“ so? Ich habe als Mieter selbst einen Vertrag mit einem Gaslieferanten und das ist auch bei praktisch allen Bekannten, die zur Miete wohnen, der Fall. Beim Wasser kenne ich das wohl, aber selbst da habe ich einen eigenen Vertrag. >> >>Kommt halt auf die Immobilie an - beim Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung kann der Gaslieferant ja nicht bis in die Wohnung liefern, ergo braucht es vorher einen Vertrag mit dem Vermieter der dann umlegt. Bei EFH/DHH/RH ist das natürlich was anderes. > >So könnte man auch bei Strom argumentieren und der wird trotzdem pro Haushalt geordert. Weil jede Wohneinheit einen eigenen Stromzähler hat, aber keine eigene Gasuhr. |
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