Thema:
Re:Explosiv: Gaspreisverhandlungen mit Stadtwerken flat
Autor: Phil Gates
Datum:07.07.22 16:08
Antwort auf:Re:Explosiv: Gaspreisverhandlungen mit Stadtwerken von MattR

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>>Das könnte dann zur Folge haben, das wir größere Ausfälle bei den Heizkostenvorrauszahlungen haben werden und eventuell/wahrscheinlich die Versoger/Stadtwerke nicht mehr bezahlen könnten.
>>Wir als Hausverwalter wären dann verpflichtet Inkassoverfahren (Mietshäusern) bis hin zu Beantragung von Zwangsversteigerung (Bei WEGs und länger andauernden Zahlungsausfällen) zu betreiben.
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>Was passiert eigentlich in so einem Fall wenn ein Teil der Bewohner nicht mehr bezahlen kann der andere Teil die Zahlungen leistet da fallen mir spontan verschiedene Aspekte ein:
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>- Was ist wenn Abschaltungen möglich sind aber technisch nur das ganze Haus oder ganze Stränge etc. abschaltbar wären?
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Dann wird nicht abgeschaltet.

>- Schuldet die WEG als Gemeinschaft oder nur die einzelnen Anteilseigner?

Primär die WEG. Sie muss es sich dann vom Miteigentümer zurückholen. Geht das nicht, können WEG-Anteile eingezogen bzw. versteigert werden.

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>- Wer haftet für Schäden die durch die Kälte entstehen etwa Feuchtigkeit?
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Der Eigentümer. Aber wenn der blank ist, siehe vorherigen Punkt.

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