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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 07.07.22 16:08 | ||
| Antwort auf: | Re:Explosiv: Gaspreisverhandlungen mit Stadtwerken von MattR | ||
> >>Das könnte dann zur Folge haben, das wir größere Ausfälle bei den Heizkostenvorrauszahlungen haben werden und eventuell/wahrscheinlich die Versoger/Stadtwerke nicht mehr bezahlen könnten. >>Wir als Hausverwalter wären dann verpflichtet Inkassoverfahren (Mietshäusern) bis hin zu Beantragung von Zwangsversteigerung (Bei WEGs und länger andauernden Zahlungsausfällen) zu betreiben. > >Was passiert eigentlich in so einem Fall wenn ein Teil der Bewohner nicht mehr bezahlen kann der andere Teil die Zahlungen leistet da fallen mir spontan verschiedene Aspekte ein: > >- Was ist wenn Abschaltungen möglich sind aber technisch nur das ganze Haus oder ganze Stränge etc. abschaltbar wären? > Dann wird nicht abgeschaltet. >- Schuldet die WEG als Gemeinschaft oder nur die einzelnen Anteilseigner? Primär die WEG. Sie muss es sich dann vom Miteigentümer zurückholen. Geht das nicht, können WEG-Anteile eingezogen bzw. versteigert werden. > >- Wer haftet für Schäden die durch die Kälte entstehen etwa Feuchtigkeit? > Der Eigentümer. Aber wenn der blank ist, siehe vorherigen Punkt. >... |
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