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| Autor: | MattR | ||
| Datum: | 07.07.22 16:03 | ||
| Antwort auf: | Explosiv: Gaspreisverhandlungen mit Stadtwerken von Telemesse | ||
>Das könnte dann zur Folge haben, das wir größere Ausfälle bei den Heizkostenvorrauszahlungen haben werden und eventuell/wahrscheinlich die Versoger/Stadtwerke nicht mehr bezahlen könnten. >Wir als Hausverwalter wären dann verpflichtet Inkassoverfahren (Mietshäusern) bis hin zu Beantragung von Zwangsversteigerung (Bei WEGs und länger andauernden Zahlungsausfällen) zu betreiben. Was passiert eigentlich in so einem Fall wenn ein Teil der Bewohner nicht mehr bezahlen kann der andere Teil die Zahlungen leistet da fallen mir spontan verschiedene Aspekte ein: - Was ist wenn Abschaltungen möglich sind aber technisch nur das ganze Haus oder ganze Stränge etc. abschaltbar wären? - Schuldet die WEG als Gemeinschaft oder nur die einzelnen Anteilseigner? - Wer haftet für Schäden die durch die Kälte entstehen etwa Feuchtigkeit? ... |
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