Thema:
Re:Frage zu "Gebäudeteil" - Gartenschuppen flat
Autor: Orrpus
Datum:03.07.22 09:19
Antwort auf:Frage zu "Gebäudeteil" - Gartenschuppen von Maio4c

>Hi zusammen,
>
>hab mich gestern auch drüber gemacht.
>Ich denke, ich habe alles erfasst.
>
>Eine Frage habe ich aber noch:
>
>Auf unserem Grundstück steht ein Geräteschuppen, der ist auch im Bayern Atlas als "Objekt" mit einem "gelben Rahmen" markiert, siehe [https://imgur.com/a/Q4fTqcS] - unten links.
>
>Muss ich den als weiteres Gebäudeteil rein mit Nutzfläche anlegen?


Ja, aber wenn das Hauptgebäude rein Wohnzwecken dient, ggf. mit 0 m², wenn die Nutzfläche nicht größer als 30 m² ist:

"Nebengebäude, die
von untergeordneter Bedeutung sind (z. B. Schuppen oder Gartenhaus) und
sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnung befinden, zu der sie gehören, werden nur angesetzt, soweit die Gebäudefläche größer als 30 m² ist.
Tragen Sie bitte nur die Fläche als Nutzfläche ein, die den Freibetrag von 30 m² übersteigt. Ist die gesamte Fläche nicht größer als 30 m², tragen Sie bitte eine Nutzfläche von 0 m² ein.

Gehören Nebengebäude bei bebauten Grundstücken zu einer Nutzfläche, sind sie immer voll anzusetzen. Der Freibetrag findet in diesen Fällen keine Anwendung."

[https://www.grundsteuer.bayern.de/]

Gruß
Orrpus


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