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| Autor: | Orrpus | ||
| Datum: | 01.07.22 17:32 | ||
| Antwort auf: | Grundsteuererklärung von meggi121 | ||
>Mit der neuen Grundsteuererklärung haben die Politiker ja mal wieder ein Meisterstück abgeliefert. Jedes Bundesland kann hier sein eigenes Süppchen kochen. Das ist super, da einige Länder so deutlich einfachere und ggf. fairere Modelle als das Bundesmodell entwickelt haben. >Eigentlich sollte das alles ja ganz einfach sein. Nur die Grundstücksangaben inkl. Flur, Fläche, Teiler und Nenner angeben. > >So in der Theorie. > >Nachdem ich das heute fix per Elster erledigen wollte, stellte sich raus das da doch "etwas" mehr anzugeben ist. > >Zumindest bei dem Modell das hier in Niedersachsen gewählt wurde. > >Hier muss man nämlich noch Angaben zu Wohn- und Nutzflächen erbringen. Wie bei fast jedem anderen Modell auch. Nur in Baden-Württemberg brauchen diese Flächen nicht angegeben zu werden. Btw : Bei dem noch anwendbaren alten Einheitswertverfahren benötigte man auch Angaben zur Wohn-/Nutzfläche. Das ist also nichts Neues. >Wer jetzt denkt das diese doch kein Problem sein sollte irrt leider. Denn irgendwie haben die vergessen zu erwähnen was genau als Wohnfläche und oder Nutzfläche definiert ist. Einmal heißt es ein Flur gehört zur Wohnfläche und dann wieder auf der entsprechenden Seite der Finanzbehörde der gehört nicht dazu. Das gleiche bei der Waschküche, Heizungsraum etc. > Laut den FAQ richtet sich die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung. Bei Objekten, die vor 2004 errichtet wurden, kann man auch die Berechnung nach der damals gültigen II. Berechnungsverordnung durchführen. Hast du denn nirgends Angaben dazu, wie groß die Wohnfläche Deiner Immobilie ist? Du kannst ja auf bestehende Angaben zurückgreifen (beispielsweise aus Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag). Kellerräume, Heizungsräume etc. gehören nicht zur Wohnfläche. Bei Gewerbeobjekten können sie aber zur Nutzfläche zählen. >Warum die Angaben zu den Wohnflächen jetzt relevant sind? Ja ganz einfach. Da es wohl zu einfach wäre bei Einfamilienhäusern nur die Grundstücksgröße zu berechnen, wird mit einem 40fach höherem Faktor die Wohnfläche berechnet. > >Wenn ich schon so viele Fragen und Probleme hiermit habe, wie soll das denn dann Tante Erne mit ihren 70 Jahren machen können? Die geht zu Haus & Grund oder dem Grundeigentümer-Verband Hamburg und lässt sich dort beraten. ;-) Gruß Orrpus |
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