Thema:
Re:Stromwechsel bei Preiserhöhung flat
Autor: vaughn
Datum:19.06.22 11:51
Antwort auf:Re:Stromwechsel bei Preiserhöhung von Blanko

>>Ich hab dann doch nochmals Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung, oder?
>
>Ja, bei einseitigen Leistungsanpassungen (=Preiserhöhung) hast Du immer Sonderkündigungsrecht. Ist halt nur nicht gesagt, dass Du dann überhaupt was besseres findest aktuell. Ich bin z.B. seit November (zum ersten mal in meinem Leben) in der Grundversorgung von eON, weil es eh keinen günstigeren Discountervertrag gibt für uns aktuell...


Mein Versorger (VW Naturstrom ELI)  hat den Preis quasi verdoppelt!
Bei meinem Gasversorger (Montana) steht eine Verdreifachung! an!
Ich werd's mir leisten können, auch wenn es weh tut, aber was machen die vielen anderen?
Gibt ja quasi auch nicht viele günstigere Alternativen, die günstig bleiben....


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