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| Autor: | Blanko | ||
| Datum: | 17.06.22 21:18 | ||
| Antwort auf: | Stromwechsel bei Preiserhöhung von 17383 | ||
>Ich hab dann doch nochmals Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung, oder? Ja, bei einseitigen Leistungsanpassungen (=Preiserhöhung) hast Du immer Sonderkündigungsrecht. Ist halt nur nicht gesagt, dass Du dann überhaupt was besseres findest aktuell. Ich bin z.B. seit November (zum ersten mal in meinem Leben) in der Grundversorgung von eON, weil es eh keinen günstigeren Discountervertrag gibt für uns aktuell... |
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