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| Autor: | hellbringer (deaktiviert) | ||
| Datum: | 30.05.22 12:26 | ||
| Antwort auf: | Re:danke, aber nein von Xtant | ||
>Ja, da wird die grundlegende Technik erklärt. Steht aber nix drin, wann genau es nun "richtiges" QLED ist (im verbraucherrechtlichen Sinne) und wann nicht. Man muss zwischen Technik und Marketing unterscheiden. Der technische Begriff QLED bedeutet halt was ganz anderes als der Marketing-Begriff von Samsung. >Steht doch auch extra ein Samsung-Absatz drin. Der genau das bestätigt, was ich sage: "Samsung Electronics will seine hochwertigen Fernseher neu mit der Bezeichnung QLED anbieten, um auf die Technik mit Quantenpunkten hinzuweisen. Bei diesen Fernsehern handelt es sich jedoch noch um bildgebende Flüssigkristallanzeigen (LCD-Bildschirme) mit Hintergrundbeleuchtung. Damit soll der Übergang zu den sich bei Samsung noch in Entwicklung befindenden neuen Bildschirmen mit eigentlichen selbstleuchtenden QLEDs vorbereitet werden." Die QLED-Fernseher von Samsung haben (noch) gar kein QLED, sondern sie heißen nur so, damit sie besser auf den Übergang zur richtigen QLED-Technologie vorbereitet sind (????). Mich wundert, dass man sowas einfach durchgehen lässt und dem Konsumenten bewusst etwas vorlügen darf. Aber bei Elektronikgeräten dürften wohl nur sehr lasche Konsumentenschutzgesetze gelten. Man stelle sich vor sowas würde man bei Lebensmitteln machen (nennen wir es schon mal "zuckerfrei", bevor wir es in 5 Jahren wirklich zuckerfrei machen). >Im Prinzip haben wir doch das Gleiche gemeint: Samsung verkauft übertrieben gesagt "irgendwas" als QLED (letztendlich eine schnöde Hintergrundbeleuchtung per Quantum Dots), was so gesehen auch in Ordnung ist, da nicht rechtlich definiert. Nur weil etwas erlaubt ist, heißt es nicht, dass es so gut und vor allem ehrlich ist. Für mich ist das Konsumentenbeschiss. |
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