Thema:
Re:Kurze Frage zu "Nebenjob" flat
Autor: Zinkhal
Datum:30.05.22 09:40
Antwort auf:Re:Kurze Frage zu "Nebenjob" von Lord Chaos

>>Bei meinem Arbeitgeber habe ich ein 80%-Pensum, nun habe ich bei einem Mitbewerber ein lukratives Angebot für eine 20%-Stelle erhalten. Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis für diese Anstellung bitten bzw. quasi ihm die Chance geben, dass ich auf 100% aufstocken kann?
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>Du brauchst normalerweise eine Erlaubnis deines AG, wenn du einen Nebenjob ausüben möchtest und eine Tätigkeit bei einem Mitbewerber wird da normal aufgrund der Konkurrenzklausel ausgeschlossen.


Solange man seine Arbeitsleistung unverändert erbringen kann (für den 1. Arbeitgeber), sind Nebenjobs grds. nicht genehmigungspflichtig. Ausnahme ist, wenn die Genehmigung ausdrücklich vereinbart wurde. Was meiner Meinung nach aber nicht geht, ist, wenn der Arbeitnehmer bei einem direkten Mitbewerber angefangen will. Da sollte immer die Wettbewerbsklausel greifen. Da würde ich als Arbeitgeber auch immer einen Riegel vorschieben.


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